Können Ausländer in Thailand Immobilien kaufen?

Immobilien Thailand

Das Königreich Thailand grenzt an Malaysia, Laos, Myanmar und Kambodscha und wird umschlossen von pazifischen und indischen Ozean. Wer schon einmal in Südostasien speziell in Thailand im Urlaub war, hat erlebt was dieses Land zu bieten hat. Im Norden findet man Berge sowie grüne Ebenen und im Süden traumhafte Strände mit türkisblauem Wasser.

Immer mehr Menschen entscheiden sich nach Thailand auszuwandern, um das Klima, Landschaft und die freundliche, zuvorkommende Art der Thais zu genießen. Die Lebenshaltungskosten sind um ein Vielfaches günstiger als in Deutschland und die Infrastruktur wird von Jahr zu Jahr besser. Damit das Auswandern bzw. der Immobilienkauf nicht vom Traum zum Alptraum wird, sollten Sie sich im Vorfeld ausreichend informieren.

In Thailand ist es Ausländern nicht gestattet Land zu besitzen. Sie dürfen das Land aber mieten oder pachten und auch bebauen oder bewirtschaften (hier ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich). In den meisten Fällen ist der von Privat zu Privat abgeschlossenem Pachtvertrag auf 30 Jahre gültig mit der Option auf Verlängerung. Eine Privatperson darf Immobilien – Eigentum besitzen, wenn sie mit einer Thai verheiratet ist. Beim Hauskauf durch den Ehepartner muss nachgewiesen werden, dass der thailändische Partner schon vor der Heirat im Besitz des Geldes war.

Thailand Immobilie

Thailand Immobilie

Ist man in Thailand Besitzer einer Firma, hat man die Möglichkeit Grundbesitz mit einem Anteil von 49,9% zu erwerben. Für Geschäftsgründungen in Thailand ist die „Limited Liability Company“ sehr beliebt, wo der Ausländer als Direktor der Firma eingesetzt wird und alleinige Entscheidungsbefugnis hat. Für die Gründung der Gesellschaft müssen Sie ein Anfangskapital von ca. 50000€ (2 Millionen Baht) und davon 25% in Bar mitbringen. Für das Bestehen der Firma sind 6 thailändische Partner erforderlich die mindestens einen Anteil von 51% an der Firma tragen. Der Vorteil dieser LTD besteht darin, obwohl man nur maximal 49% der Geschäftsanteile trägt, ist über das „Board of Investment“ eine 100% Investition möglich.

Bildquelle: Hans-Jürgen Spengemann & Holger Gräbner / pixelio.de

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